Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Inkasso. Wählen Sie Ihre Kategorie:
Für Gläubiger
Fragen zur Beauftragung und zum Ablauf
Für Schuldner
Fragen zu Rechten und Pflichten
💼 FAQ für Gläubiger
Ein Inkassounternehmen sollten Sie beauftragen, wenn:
- Ihre eigenen Mahnungen erfolglos geblieben sind
- Der Schuldner nicht auf Ihre Kontaktversuche reagiert
- Sie keine Zeit oder Ressourcen für die Beitreibung haben
- Die Forderung einen bestimmten Betrag überschreitet
- Sie professionelle Unterstützung wünschen
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie handeln, desto höher sind die Erfolgsaussichten.
Wir arbeiten grundsätzlich auf Erfolgsbasis. Unsere Provisionen sind gestaffelt:
- Forderungen bis 500 €: 18% der beigetriebenen Summe
- Forderungen 500-2.500 €: 15% der beigetriebenen Summe
- Forderungen über 2.500 €: 12% der beigetriebenen Summe
Wichtig: Nur bei Erfolg zahlen Sie. Alle Kosten können in der Regel vom Schuldner zurückgefordert werden.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab:
- Außergerichtlich: 2-6 Wochen bei kooperativen Schuldnern
- Gerichtliches Mahnverfahren: 2-3 Monate
- Klageverfahren: 3-12 Monate je nach Gericht und Komplexität
- Zwangsvollstreckung: Zusätzliche 1-6 Monate
Bei Ratenzahlungsvereinbarungen kann sich der Zeitraum entsprechend verlängern.
Für eine erfolgreiche Bearbeitung benötigen wir:
- Vollständige Schuldnerdaten (Name, Anschrift, ggf. Geburtsdatum)
- Kopie der Rechnung(en)
- Aufstellung der Forderung (Hauptforderung, Zinsen, Kosten)
- Bisherige Mahnungen und Korrespondenz
- Verträge oder Auftragsbestätigungen
- Unterschriebene Inkassovollmacht
Nachdem Sie uns beauftragt haben, sollten Sie NICHT mehr direkt mit dem Schuldner kommunizieren. Dies kann die Erfolgsaussichten beeinträchtigen. Leiten Sie alle Anfragen und Kontaktversuche des Schuldners an uns weiter. Wir übernehmen die komplette Kommunikation für Sie.
Bei Zahlungsunfähigkeit gibt es mehrere Szenarien:
- Ratenzahlung: Wir vereinbaren eine tragbare Ratenzahlung
- Pfändbare Einkünfte: Wir leiten Lohn-/Kontopfändung ein
- Vermögenswerte: Wir ermitteln pfändbare Gegenstände
- Privatinsolvenz: Wir melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an
Eine vollständige Beitreibung ist in solchen Fällen oft nicht möglich, aber wir holen das Maximum für Sie heraus.
Ja, grundsätzlich nehmen wir Forderungen jeder Höhe an. Bei sehr kleinen Beträgen (unter 50 €) sollten Sie jedoch prüfen, ob der Aufwand im Verhältnis zur Forderung steht. Wir beraten Sie gerne zur Wirtschaftlichkeit Ihres Falles.
Ja, über unser Partnernetzwerk können wir Forderungen in ganz Europa und darüber hinaus beitreiben. Beachten Sie jedoch, dass internationales Inkasso in der Regel länger dauert und höhere Kosten verursacht. Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Land und der Rechtslage ab.
👤 FAQ für Schuldner
Keine Panik, aber handeln Sie:
- Ruhe bewahren: Inkasso ist ein normaler rechtlicher Vorgang
- Prüfen: Ist die Forderung berechtigt und korrekt?
- Kontakt aufnehmen: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie
- Nicht ignorieren: Wegschauen macht alles nur schlimmer
- Lösung finden: Wir sind offen für faire Vereinbarungen
Ja, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, können und sollten Sie widersprechen. Der Widerspruch muss:
- Schriftlich erfolgen
- Begründet sein (z.B. bereits gezahlt, Leistung nicht erhalten)
- Beweismittel enthalten (z.B. Überweisungsbelege)
Nach einem berechtigten Widerspruch müssen wir die Beitreibung aussetzen und die Sache klären.
Kein Problem! Kontaktieren Sie uns und wir finden eine Lösung:
- Ratenzahlung: Zahlung in monatlichen Raten
- Stundung: Zeitlicher Aufschub bei vorübergehenden Problemen
- Vergleich: In bestimmten Fällen sind wir zu Verhandlungen bereit
Wichtig: Melden Sie sich VOR Ablauf der Zahlungsfrist bei uns!
Die Gesamtforderung besteht aus:
- Hauptforderung: Der ursprünglich geschuldete Betrag
- Verzugszinsen: 5% bzw. 9% über Basiszinssatz (für Unternehmen)
- Mahnkosten: Pauschale für berechtigte Mahnungen (5-10 € pro Mahnung)
- Inkassokosten: Angemessene Gebühren für die Beitreibung
- Ggf. Gerichtskosten: Bei gerichtlichen Verfahren
Alle Kosten müssen angemessen und nachvollziehbar sein.
Grundsätzlich ja, aber nur zu angemessenen Zeiten und in angemessener Weise. Bei uns erfolgen Hausbesuche nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Ankündigung. Die normale Kommunikation läuft über Telefon, Post oder E-Mail. Unangemessene Belästigung ist verboten.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen:
- Das Gericht erlässt einen Mahnbescheid
- Sie haben 2 Wochen Zeit für Widerspruch
- Ohne Widerspruch wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen
- Dieser ist vollstreckbar (wie ein Gerichtsurteil)
Wichtig: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der Fristen!
Ein SCHUFA-Eintrag erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Die Forderung ist rechtskräftig oder unbestritten
- Sie wurden mindestens zweimal gemahnt
- Sie wurden auf die drohende Meldung hingewiesen
- Mindestens 4 Wochen sind seit der letzten Mahnung vergangen
Vermeiden Sie dies durch rechtzeitige Zahlung oder Kontaktaufnahme!
NEIN! In Deutschland gibt es keine Schuldhaft. Sie können nicht ins Gefängnis kommen, nur weil Sie Schulden nicht bezahlen können. Etwas anderes gilt nur bei:
- Betrug (vorsätzliche Täuschung)
- Insolvenzverschleppung bei Unternehmern
- Nicht-Erscheinen zu Gerichtsterminen (Ordnungsgeld/Ordnungshaft)
Die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) ist eine Erklärung über Ihre Vermögensverhältnisse. Sie wird angeordnet, wenn eine Zwangsvollstreckung erfolglos war. Dabei müssen Sie:
- Alle Einkommensquellen offenlegen
- Vermögenswerte angeben
- Bankverbindungen nennen
Die Daten werden in ein öffentliches Register eingetragen, was Ihre Bonität massiv verschlechtert. Vermeiden Sie dies durch rechtzeitige Zahlung oder Vereinbarungen!
Bei ernsthaften Zahlungsproblemen wenden Sie sich an:
- Schuldnerberatungsstellen: Kostenlose Beratung bei Caritas, Diakonie, AWO
- Verbraucherzentralen: Beratung zu Verbraucherrechten
- Sozialämter: Hilfe bei existenziellen Notlagen
- Rechtsanwälte: Bei rechtlich komplexen Fällen
Eine Schuldnerberatung kann Ihnen helfen, Ihre Finanzen zu ordnen und Lösungen zu finden.
❓ Allgemeine Fragen
Inkasso (von italienisch "incassare" = einkassieren) ist die Beitreibung fälliger Geldforderungen. Ein Inkassounternehmen wird vom Gläubiger beauftragt, ausstehende Zahlungen beim Schuldner einzutreiben. Dies kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen.
Ja, Inkasso ist vollkommen legal. Inkassounternehmen sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert und unterliegen staatlicher Aufsicht. Sie müssen sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Unseriöse Methoden wie Drohungen oder Belästigungen sind verboten und strafbar.
Sie erreichen uns auf verschiedenen Wegen:
- Telefon: +49 30 25545593 (Mo-Fr 09:00-18:00 Uhr)
- E-Mail: info@deutschinkasso.de
- Kontaktformular: Auf unserer Kontaktseite
- Persönlich: Reichenberger Straße 124, 10999 Berlin (nach Terminvereinbarung)
Ihre Frage war nicht dabei?
Kein Problem! Kontaktieren Sie uns direkt - wir beantworten gerne alle Ihre Fragen persönlich.
Jetzt Kontakt aufnehmen